§ 1 Rechtsgrundlage
Diese Beitragsordnung beruht auf § 6 der Satzung und ist am 24. April 2006 mit Wirkung ab 1. April 2006 von der Ordentlichen Mitgliederversammlung beschlossen worden.
§ 2 Beiträge
Beiträge werden für den Kalendermonat berechnet und betragen für:
Erwachsene Mitglieder:
Aktive Mitglieder in Tanzkreisen
€ 22,-
Aktive Mitglieder, die bei einem Profitrainer trainieren und andere Turniertänzer, die im Besitz eines gültigen Startbuches oder Start– Passes sind
€ 24,-
Aktive Mitglieder in Gymnastikgruppen
€ 20,-
Fördernde Mitglieder
€ 7,-
Aktive Mitglieder, die noch in der Ausbildung stehen, vom voll-endeten 18. bis zum vollendeten 25. Lebensjahr
€ 14,-
Jugendliche Mitglieder:
Aktive Mitglieder, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
€ 8,-
Voraussetzung für eine fördernde Mitgliedschaft ist, dass keine Vereinseinrichtung regelmäßig in Anspruch genommen wird. Eine Umwandlung von aktiver in fördernde Mitgliedschaft und umgekehrt ist mit einer Frist von einem Monat vor Monatsende schriftlich anzuzeigen.
§ 3 Aufnahmegebühren
Die Aufnahmegebühr entsteht einmalig durch den Erwerb der Vereinsmitgliedschaft in folgender Höhe:
Erwachsene
€ 25,-
Erwachsene, die noch in der Ausbildung stehen, vom vollendeten 18. bis zum vollendeten 25. Lebensjahr
€ 13,-
Kinder und Jugendliche
€ 7,50
§ 4 Freistellung und Stundung
Der Vorstand kann in Einzelfällen von der Erhebung der Beiträge ganz oder teilweise absehen oder diese stunden. Dies gilt besonders für soziale Härtefälle.


